Rechtsprechung
VG Ansbach, 07.08.2012 - AN 8 P 12.00441 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Außerordentliche Kündigung mit sozialer Auslauffrist eines Personalratsmitglieds; Zustimmungsersetzung; Beleidigung Dienstvorgesetzter (Zeigen des Stinkefingers)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Stinkefinger für Vorgesetzten rechtfertigte sofortige Kündigung
- bund-verlag.de (Kurzinformation)
Fristlose Kündigung: Entlassung eines Personalratmitglieds nach Stinkefinger-Geste
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Zeigen des Stinkefingers gegenüber Vorgesetzten rechtfertigt eine fristlose Kündigung - Mitgliedschaft im Personalrat und lange Betriebszugehörigkeit unbeachtlich
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- LAG Rheinland-Pfalz, 09.02.2012 - 10 Sa 342/11
Kündigung wegen aggressivem und respektlosem Verhalten gegenüber dem …
Auszug aus VG Ansbach, 07.08.2012 - AN 8 P 12.00441
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts können grobe Beleidigungen des Arbeitgebers oder seiner Vertreter oder Repräsentanten, die nach Form und Inhalt eine erhebliche Ehrverletzung für den Betroffenen bedeuten, einen erheblichen Verstoß des Arbeitnehmers gegen seine Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis darstellen und eine außerordentliche fristlose Kündigung an sich rechtfertigen (BAG vom 10.10.2002, Az. 2 AZR 418/01; LAG Schleswig-Holstein vom 21.10.2009, Az. 3 Sa 224/09; LAG Rheinland-Pfalz vom 9.2.2012, Az. 10 Sa 342/11 [alle juris]).Die Kammer stellt ausdrücklich klar, dass ein Arbeitgeber ein solches Verhalten nicht sanktionslos hinnehmen muss (vgl. so auch LAG Rheinland-Pfalz vom 9.2.2012, a.a.O., RdNr. 65).
- BAG, 10.10.2002 - 2 AZR 418/01
Außerordentliche fristlose Kündigung eines tariflich ordentlich unkündbaren …
Auszug aus VG Ansbach, 07.08.2012 - AN 8 P 12.00441
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts können grobe Beleidigungen des Arbeitgebers oder seiner Vertreter oder Repräsentanten, die nach Form und Inhalt eine erhebliche Ehrverletzung für den Betroffenen bedeuten, einen erheblichen Verstoß des Arbeitnehmers gegen seine Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis darstellen und eine außerordentliche fristlose Kündigung an sich rechtfertigen (BAG vom 10.10.2002, Az. 2 AZR 418/01; LAG Schleswig-Holstein vom 21.10.2009, Az. 3 Sa 224/09; LAG Rheinland-Pfalz vom 9.2.2012, Az. 10 Sa 342/11 [alle juris]). - LAG Schleswig-Holstein, 21.10.2009 - 3 Sa 224/09
Kündigung, fristlos, außerordentlich, Bäckereifachverkäuferin, Beleidigung, …
Auszug aus VG Ansbach, 07.08.2012 - AN 8 P 12.00441
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts können grobe Beleidigungen des Arbeitgebers oder seiner Vertreter oder Repräsentanten, die nach Form und Inhalt eine erhebliche Ehrverletzung für den Betroffenen bedeuten, einen erheblichen Verstoß des Arbeitnehmers gegen seine Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis darstellen und eine außerordentliche fristlose Kündigung an sich rechtfertigen (BAG vom 10.10.2002, Az. 2 AZR 418/01; LAG Schleswig-Holstein vom 21.10.2009, Az. 3 Sa 224/09; LAG Rheinland-Pfalz vom 9.2.2012, Az. 10 Sa 342/11 [alle juris]). - ArbG Frankfurt/Main, 04.06.2003 - 6 Ca 11145/02
Abmahnung wegen Beleidigung des Vorgesetzten mit den Stinkefinger
Auszug aus VG Ansbach, 07.08.2012 - AN 8 P 12.00441
Dass das Zeichen des Stinkefingers gegenüber einem Vorgesetzten eine Beleidigung desselben darstellt, ist allgemein anerkannt (vgl. dazu nur ArbG Frankfurt vom 4.6.2003, Az. 6 Ca 11145/02 ).